Kooperationsvertrag Kreis Pinneberg und THW

Jahrzehntelange Zusammenarbeit für eine gemeinsame Zukunft in Sicherheit ausgestaltet!

Von links: Florian Ramcke (THW Ortsbeauftragter für Pinneberg), Dierk Hansen (THW Landesbeauftragter für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), Henning Bendfeldt (THW Kreisbeauftragter für den Kreis Pinneberg), Landrat Oliver Stolz, Edgar Konetzny (THW Ortsbeauftragter für Elmshorn) und Stefan Schrade (THW Ortsbeauftragter für Barmstedt).

Die Kreisverwaltung Pinneberg arbeitet bereits seit langem mit den THW Ortsverbände Barmstedt, Pinneberg und Elmshorn im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz partnerschaftlich zusammen. Für einige dieser Aufgaben wurden den THW Ortsverbänden spezielle Ausstattungen überlassen, die im Einsatzfall im Auftrag des Kreises vom THW eingesetzt werden kann.

Bekannte Beispiele der bestehenden Zusammenarbeit sind:

  • die Bewältigung von Schäden durch Sturm oder Hochwasser (Elementarschäden)
  • die Bewältigung von Ölschäden auf Gewässern
  • die Logistik und Verpflegung von Einsatzkräften
  • die Deichverteidigung
  • Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)
  • ausgewählte Maßnahmen bei Tierseuche.

Um die bestehende gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, haben das THW und der Kreis Pinneberg am 19.12.2017 einen neuen Grundlagenvertrag geschlossen:

Der Vertrag regelt u.a. den Rahmen für die Überlassung kreiseigener Ausstattungen und Materialien an das THW wie beispielsweise  die Sandsackfüllmaschine des Kreises. Auch sind die Abrechnungsmodalitäten für Leistungen des THW im Kreisgebiet, insbesondere bei der örtlichen Gefahrenabwehr und im Katastrophenfall, konkretisiert sowie eine verbindliche Regelung zur gegenseitigen Information und Alarmierung des THW geregelt.

Das Besondere an dem Grundlagenvertrag zwischen dem THW und der Kreisverwaltung ist, dass derlei Verträge bundesweit nur sehr selten sind und er im Umfang und Detailgrad als innovativ betrachtet werden kann. Gerade auch mit Blick darauf, dass er unbefristet gültig ist.

„Die überwiegend ehrenamtlich erbrachten Leistungen des THW in herausfordernden Schadenslagen findet in Gremien und der Bevölkerung des Kreises breite Anerkennung. Seine Fähigkeiten konnte das THW im letzten Jahr wieder mehrfach unter Beweis stellen, ich erinnere an die Stürme Xavier, Sebastian und Herwart sowie die Beinahe-Überflutung von Wedel“ so Landrat Oliver Stolz anlässlich der Vertragsunterzeichnung am 19.12.2017 beim THW Ortsverband in Pinneberg.

„Mit diesem Vertrag erreichen wir das Ziel, dass THW und Kreis die vorhandenen Kräfte und Mittel für den Bevölkerungsschutz für die Menschen im Kreisgebiet noch besser bündeln und noch optimaler nutzen können“ so Dierk Hansen, THW Landesbeauftragter für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. „So wird das Miteinander weiter gefördert und die Sicherheit der Bevölkerung gesteigert“ so Hansen weiter.

„Dieser neue Vertrag regelt aber nicht nur die Modalitäten über das dem THW  übererlassene Katastrophenschutzmaterial. Er ist auch gleichzeitig eine Würdigung der bisherigen sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen dem THW und dem Kreis, welche mit diesem Vertrag auf neue und noch standsicherere Füße gestellt wird“ so Stolz abschließend.

Sachbericht der Kreisverwaltung

Die THW Ortsverbände Barmstedt, Pinneberg und Elmshorn und der Kreis Pinneberg, Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz, arbeiten seit vielen Jahren im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes partnerschaftlich, eng und in vorbildlich vertrauensvollerweise zusammen. Insbesondere im sogenannten Elementarschadensbereich (Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden) ist es allen Seiten daran gelegen, diese gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Ziel ist es, diese Zusammenarbeit insbesondere strukturell und qualitativ auf belastbarere Fundamente zu stellen, um auch zukünftigen Gefahren wirkungsvoll und effektiv entgegengetreten zu können.

Der aus einem sorgfältigen Planungsprozess, an dem sowohl die THW Ortsverbände Barmstedt, Pinneberg und Elmshorn und die übergeordnete THW Landesebene aber auch der Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz, Abteilung Sicherheit, mitgewirkt haben, hervorgegangene Vertrag führt für beide Parteien deshalb zu einer Zusammenarbeit, bei der die gegenseitigen Erwartungen klar formuliert, die Inhalte abgestimmt und die Folgen beiderseitig kalkulierbar und absehbar sind.

Bislang erfolgte die Zusammenarbeit in traditionell gewachsenen Strukturen, d. h. es wurden sukzessive Bedarfe (z. B. für die Deichverteidigung die Anschaffung von Sandsackfüllmaschinen) festgestellt und entsprechende Einzelvereinbarungen geschlossen. Die wichtige und aus Sicht des Fachdienstes unverzichtbare Einbindung des THW in den Katastrophenschutz des Kreises Pinneberg erhält nunmehr eine Grundlage, in der abgestimmte Aufgaben zusammengefasst und aufgelistet werden. Durch die verbindliche Einplanung der THW-Leistung in die Planung des Kreises Pinnebergs wird jedoch nicht nur die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes des Kreises Pinnebergs gestärkt, sondern insbesondere erhalten auch die beteiligten THW Ortsverbände innerhalb der THW-Struktur eine bedeutende Aufwertung. Durch das Vereinbaren derartiger Leistungen wird das Technische Hilfswerk vor Ort in den Fokus von den vorgesetzten Landes- und Bundesbehörden gerückt. Diese Vereinbarung wird beispielhaft sein. Zudem werden die THW Ortsverbände durch diese Aufgaben in ihrer örtlichen Aufgabenwahrnehmung erheblich gestärkt.

Das THW kann bereits durch die vorhandene zusätzliche Ausstattung regionale Erfordernisse abdecken und erhält eine besondere Bedeutung bei der Bekämpfung von Großschadenslagen.

Der wesentliche Vertragsinhalt liegt in der Regelung von Grundsätzen (Rechte, Pflichten, Verfahren), auf deren Basis Anlageblätter, insbesondere die einsatztaktischen Forderungen, Ausstattungsdetails, Ausbildung und Qualifikation definieren. Auch wenn die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem THW und dem Kreis Pinneberg seit langer Zeit besteht und sich bewährt hat, so gab es bislang jedoch noch keine derartige schriftliche belastbare Vereinbarung zu diesen Kooperationsfeldern. Hier werden nun strukturelle und formelle belastbare Regelungen geschaffen.

Zusätzliche Kosten sind mit dem Abschluss dieses Vertrages nicht verbunden. Im Gegenteil, der Kreis Pinneberg und die angeschlossenen Kommunen erhalten die Möglichkeit, fortan Kostenerstattung an den THW im Rahmen der Großschadensbekämpfung, z. B. für das Stellen von Kränen oder Radladern auf der Basis des Grundlagenvertrages und damit wesentlich kostengünstiger als nach der allgemeinen Abrechnungsverordnung des THW abzurechnen.

Zusammenfassend lässt sich deshalb feststellen, dass dieser Vertrag einen guten Beitrag dazu leisten wird, die weitere Mitarbeit des THW im Bereich der Daseinsvorsorge im Kreis Pinneberg noch fester und belastbarer zu verankern und die Sicherheit der Bevölkerung im Kreis Pinneberg damit zu erhöhen. Der ausverhandelte Vertrag soll in absehbarer Zukunft formell geschlossen werden. Der Rahmen für die Unterschriftenzeremonie steht noch nicht fest.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: