Nur mit Unterstützung von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Familie kann THW funktionieren! Die Einsatzkräfte leisten ihren Dienst im Ehrenamt. Nach dem THW-Gesetz verpflichten sie sich zum Dienst und sind sozial abgesichert. Doch nach einem Einsatz wollen wir an einen sicheren Arbeitsplatz zurückkehren und uns im Schutz der Familie erholen.
Nur mit Ihrer Hilfe bringen unsere Einsatzkräfte volle Leistung - bei Ihnen und bei uns. Gerne erklären Helferinnen und Helfer ihre Aufgaben im Unternehmern. Unbemerkt bringen sie die beim THW erworbenen Kompetenzen mit an den Arbeitsplatz, ein Gewinn für aufgeschlossene Firmen.
THW-Helferinnen und THW-Helfer fallen oft auf, weil sie motiviert sind, belastbar, führungsstark und im Team arbeiten. Sie lernen bei uns den sicheren Umgang mit Technik und handwerkliche Fertigkeiten außerhalb des Ausbildungsberufs. Vor allem trainieren sie bei uns aber den Ausnahmezustand. Als Helferin und Helfer im Katastrophenschutz muss man Gefahren rechtzeitig erkennen und abwehren.
Natürlich erstattet das THW fortgezahlte Entgelte und die Zusatzkosten, solange ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter bei uns Dienst versieht. Die nötigen Antragsunterlagen schickt der Ortsverband. Die Abrechnung erfolgt in der THW-Regionalstelle Neumünster. Die dortige Verwaltungsstelle ist hauptamtlich besetzt und daher zu den normalen Geschäftszeiten zu erreichen.